- Peter von Danckelman
Vor 2000 Jahren: Wie ein Historiker der antiken „Cancel Culture“ zum Opfer fiel.
Im Vierten Buch seiner Annales berichtet uns der römische Schriftsteller Publius Cornelius Tacitus – seines Zeichens römischer Amtsträger und Historiker, über einen skandalösen Vorfall aus dem Jahr 25. n. Chr, während der Regierungszeit des Kaisers Tiberius. Der Kaiser weilte oft und gerne in seinem riesigen Palast auf der Insel Capri, weshalb es seinem Prätorianerpräfekten Seianus oblag, die Machtstellung des Kaisers in Rom gegen die Restaurationsversuche einer nach wie vor durchaus republikanisch gesonnenen Aristokratie zu verteidigen. Zu diesem Zweck kam Seianus, den Tacitus auch sonst in düsteres Licht zu setzen versteht, ein Anlass gerade Recht: Der Senator Aulus Cremutius Cordus hatte es gewagt, das senatorische Hobby der Geschichtsschreibung aufzunehmen – an sich noch keine Neuigkeit, denn ein Großteil dessen, was wir über die späte Republik und das Kaiserreich wissen stammt aus der Feder (oder besser dem Diktat, für die mühselige Schreiberei mit Tinte, Feder und Papyrus hatte man schließlich Schreiber) römischer Senatoren wie Sueton, Tacitus oder Cassius Dio. Cremutius Cordus hatte allerdings einen entscheidenden Fehler begangen: In seinem Geschichtswerk hatte der Senator es gewagt, sich positiv zu den beiden Caesar-Mördern Marcus Brutus und Caius Cassius zu äußern. Eine derartige Äußerung war in der frühen Kaiserzeit nicht weiter ungewöhnlich, Augustus selbst hatte nach der Lektüre des Werks offenbar nichts dagegen einzuwenden. Dennoch nutzte Seianus die Konsuln Satrius Secundus und Pinarius Natta, um durch diese beiden formal höchsten Beamten des römischen Staates eine Anklage wegen Majestätsbeleidung und Hochverrats gegen den bereits hochbetagten Cordus vorbringen zu lassen. Der Prozess wurde vor Senat und Kaiser gebracht, um nicht nur den unglücklichen Senator selbst, sondern auch die Erinnerung an die letzten Helden der römischen Republik anzuklagen. So man Tacitus Worten glauben darf – er wurde erst ein vierteljahrhundert nach dem Prozess geboren – verteidigte sich Cordus äußerst eloquent: Seine Rede richtet sich nicht etwa an den Kaiser, die Konsuln oder seinen eigentlichen Gegenspieler Seianus, sondern an die „patres conscripti“, die „versammelten Väter“; womit er die traditionelle Anrede römischer Senatoren verwandte, wie sie auch schon in der Republik üblich gewesen war. Sodann bemühte sich Cordus – oder spricht hier Tacitus ? – seine Tat nicht etwa zu beschönigen oder zu leugnen, sondern er ordnet sie in die Geistesgeschichte der frühen Kaiserzeit und späten Republik ein. So führt er einen berühmten Vorgänger an, den erst wenige Jahre zuvor verstorbenen Titus Livius. Dieser hatte sich während der Regierungszeit des August dem Wohlwollen des ersten römischen Kaisers derart erfreut, dass jener ihn zum Lehrer des späteren Kaisers Claudius ernannt hatte. Dennoch hatte sich Livius nicht gescheut, Pompeius, gegen den Caesar seinen berühmten Marsch über den Rubicon hatte führen müssen, als ehrenhaften Verteidiger aristokratischer Werte zu preisen. Diese Haltung hatte ihm bei Augustus nicht mehr Schaden gebracht, als von diesem „Pompeianum“ - (Anhänger des) Pompeius genannt zu werden und dennoch weiterhin zum Kreis der amici, der „Freunde“ des Ersten Bürgers zu gehören. Unter Augustus, so die klare Botschaft, konnte das offene Wort, ja sogar der Lobpreis für die untergegangenen Führer der republikanischen Partei allenthalben gepflegt werden, ohne dass es jemandem zu Last gelegt wurde. Cordus führt sogar noch eine weitere Möglichkeit an, wie – souveräne – Herrscher auf unliebsame Schriften ihrer Kritiker und Gegner reagieren könnten. So habe Caesar – wohlgemerkt der Mann, dessen unbedingter Machtwille den ganzen Mittelmeerraum für Jahre in einen einzigen Kriegsschauplatz verwandelt hatte – auf eine seinem Gegenspieler Marcus Porcius Cato gewidmete Lobrede des Cicero nicht etwa mit einer Anklage oder Gewalt, sondern mit einer Gegendarstellung geantwortet – ganz so, als seien Cicero und er selbst Anwälte, die vor dem Gerichtshof der öffentlichen Meinung um die Zustimmung der Juroren geworben hätten. Zudem beleuchtet Cordus die Umstände seines Prozesses: Sein Lob der Casesarmörder sei siebzig Jahre nach den Bürgerkriegen erfolgt, eine öffentliche Gefahr oder gar eine Anklage wegen des Aufrufs zu einem neuen Bürgerkrieg könne davon also nicht ausgegangen sein. Eine weitere Namenserwähnung gibt dem Leser zu denken: Cordus nennt Asinius Pollio, einen Senator, der es in den Wirren der Bürgerkriege bis zum Konsulat geschafft hatte und der auch nach Augustus Herrschaftsantritt seiner republikanischen Einstellung treu geblieben war. Cordus kannte zweifellos nicht nur die öffentliche Bibliothek, welche Pollio den Römern gestiftet hatte, sondern auch dessen inzwischen verlorenes Geschichtswerk über den Bürgerkrieg. Der Enkel des Republikaners war noch im Jahr 23 Konsul gewesen und muss daher während des Prozesses gegen Cordus zu den einflussreichsten Senatoren gehört haben: Die gewesenen Konsuln genossen das Vorrecht, als erste das Wort zu ergreifen und somit die Debatte maßgeblich zu bestimmen. Doch die Argumente des Cordus prallten an seinen Richtern ab. Er selbst wählte den Freitod durch Verhungern. Seine Standesgenossen, unter denen genügend Enkel der von ihm selbst als Zeugen für seine Unschuld angeführten ehemaligen Republikaner weilten, verfügten, die Kopien seiner Werke einzusammeln und zu verbrennen. Doch dieser Versuch, die Erinnerung an das Werk des Cordus zu vernichten, war zum Scheitern verdammt: Wie eine eigens von Seneca für Marcia, die Tochter des Cordus angefertigte Trostschrift (Ad Marciam de consolatione) offenbart, war sie es, welche einige Ausgaben des Werks ihres Vaters vor den Flammen der Aedilen rettete, so dass diese nach dem Tod des Tiberius wieder publiziert werden konnten. Leider ist das Geschichtswerk des Cordus dennoch nur in Auszügen bei anderen antiken Historikern erhalten geblieben. Dennoch hat sich der letzte Wunsch, den Tacitus dem Cordus in den Mund legt, erfüllt: Er ist in Erinnerung geblieben – ebenso wie Cassius und Brutus. Die Verve, mit der sich senatorische Schriftsteller wie Tacitus, Cassius Dio und Seneca in die Verteidigung des Cordus werfen, offenbar jedoch, dass sie sich der Gefahr dieses Präzedenzfalles nur zu gut bewusst waren. Was können wir diesem Fall entnehmen? Die erste Feststellung ist die, dass es in der späten Republik und im frühen Prinzipat eine Art Wissenschaftsfreiheit gab: Die Freiheit, sich positiv oder negativ zu Personen der Zeitgeschichte zu äußern – vorausgesetzt, dass diese bereits verstorben waren und daher keine Klagen vor Gericht erheben konnten. Diese Wissenschaftsfreiheit beruhte jedoch nicht auf einer gesetzlichen Festlegung, sondern auf anderen Säulen: Zunächst der Feststellung des Cordus, dass es kein Gesetz gegen seine Publikation gebe. Die Anklage beruhte ja auch nicht darauf, sondern auf dem Vorwurf, ein Lob der Caesarmörder sei als Majestätsbeleidigung und Aufruf zum Hochverrat aufzufassen. Dem Widerspricht Cordus, indem er sich – ohne das Wort selbst zu benutzen – auf den „mos maiorum“ stützt, die traditionellen „Sitten der Vorfahren.“ Diese Sitten waren nicht strikt kodifiziert, sondern beinhalteten einen eher inoffiziellen Kodex aus Tugenden und Verhaltensweisen der römischen Aristokratie, der aus dem Verhalten exemplarischer Vorbilder abgeleitet werden konnte. Da diese Vorbilder oftmals aus republikanischer Zeit stammten, blieben somit auch die Werte der Republik noch lange in den Köpfen der römischen Oberschicht präsent. Den meisten der beim Prozess gegen Cordus anwesenden Senatoren muss völlig klar gewesen sein, dass es Seianus war, der nicht nach dem Mos Maiorum handelte – schon allein, weil die Machtfülle eines Prätorianerpräfketen sich nicht auf seine Vernetzung in der Aristokratie oder ein Amt im Cursus Honorum, sondern einzig und allein auf das Vertrauen des Kaisers und die Schwerter der Prätorianer stützte. Das sie dennoch der Verurteilung des Cordus zustimmten beweist somit zugleich die Schwächen einer sich lediglich auf die Gewohnheit stützenden Rechtsordnung und gibt uns einen Hinweis darauf, dass die Werke des Cordus lediglich als Vorwand dienten, um tieferliegende politische Streitigkeiten per Justizmord zu lösen. Dennoch wurde die von diesem Präzedenzfall ausgehende Gefahr von den antiken Historikern scharf erkannt: Tacitus geht in seiner Wertung des Vorfalls sogar so weit, die „Verfolgung des Geistes“ als eine Tat zu beschreiben, die zur Verhaltensweise „fremder Könige“ passe – und dennoch zum Scheitern verdammt sei, da sie dem Verfolger nur Schande bringe und dafür sorge, dass der Verfolgte umso mehr Ehre anhäufe. Der Vergleich mit den „fremden Königen“ mag für heutige Ohren sanft klingen, doch bei römischen Aristokraten muss er wie eine Alarmzeichen gewirkt haben: Es gehörte zu den politischen Spielregeln des Prinzipats, dass dem Kaiser zwar de facto die Stellung eines Alleinherrschers zugestanden wurde, sich diese Macht aber formell aus republikanischen Institutionen und Ämtern herleitete. Jede Annäherung an die verhassten etruskischen Könige der römischen Frühzeit war politisch derart schädlich, dass der Titel eines Königs von Rom erst im Mittelalter wieder benutzt werden sollte – mehr als tausendzweihundert Jahre nach der Vertreibung des letzten Königs.
In dieser Mahnung schwingt deutlich die Angst des Historikers mit, selbst einer derartigen Verfolgung zum Opfer zu fallen. Die Bemühungen des Tacitus und seiner Kollegen waren durchaus von Erfolg gekrönt: Noch der etwa zweihundert Jahre nach den Ereignissen schreibende Cassius Dio beschreibt den Prozess gegen Cordus und verweist darauf, dass die von Macria herausgegebenen Schriften ihres Vaters sich umso lebhafteren Interesses erfreut hätten. Seianus hingegen sollte sich seines Sieges über Cordus nicht mehr allzu lange erfreuen: Er wurde 31. n. Chr. gestürzt und hingerichtet. Sein eigentlicher Sturz war auf eine Palastintrige und einen anklagenden Brief des Tiberius zurückzuführen, aber der Senat ließ es sich nicht nehmen, selbst das Todesurteil zu fällen.